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MALVIN WG – Änderungen in den Anwendungsbestimmungen

Date: 2025-03-28 00:00:00 | Author: Götz König-Genzke

Tags: Malvin


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 27. März 2025 Änderungen in der Zulassung von dem Pflanzenschutzmittel Malvin WG (Zulassungsnummer 005177-00) bekannt gegeben.

MALVIN WG wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6611).

Die Anwendung für Erdbeeren ist nur im Gewächshaus zugelassen!

Für die Kulturen Apfel und Birne:

- Die Maximale Anzahl der Behandlungen wurde auf 5 Anwendungen reduziert.

- Die Maximale Wasseraufwandmenge wurde auf maximal 165 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe reduziert.

Diese Änderungen sind ab sofort zu beachten.


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