Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 27. März 2025 Änderungen in der Zulassung von dem Pflanzenschutzmittel Malvin WG (Zulassungsnummer 005177-00) bekannt gegeben.
MALVIN WG wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht aufblühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten (NB6611).
Die Anwendung für Erdbeeren ist nur im Gewächshaus zugelassen!
- Die Maximale Anzahl der Behandlungen wurde auf 5 Anwendungen reduziert.
- Die Maximale Wasseraufwandmenge wurde auf maximal 165 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe reduziert.
Diese Änderungen sind ab sofort zu beachten.